| Logitech900, 17.03.2008, 13:24 |
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| Avatare im Netz können kostspielige Folgen haben Durch Avatare, Erkennungsbildern im Internet, kann es zu kostspieligen Verstößen gegen den Urheberschutz kommen. Sascha Kremer, ein auf Urheberrechtsfragen spezialisierter Anwalt erklärte der Netzeitung, dass es keine Rolle spiele, ob ein solcher Avatar in einem zugänglichen oder geschlossenen Forum verwendet werden würde. Zwar bestehe keine Auskunftspflicht seitens des Forenbetreibers zu der Identität des Verwenders, aber eine Abmahnung koste 500 Euro. Es würde Anzeige erstattet, so dass die Staatsanwaltschaft eingreifen müsste und somit wäre der Forenbetreiber wiederum auskunftspflichtig.
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| Sh3LteR, 17.03.2008, 13:48 |
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| Trifft auf dich zu du hast den Avatar von Nawara sampcheater. |
| Logitech900, 17.03.2008, 13:51 |
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ka wer das ist
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| Sh3LteR, 17.03.2008, 14:16 |
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Logitech900 hat folgendes geschrieben:ka wer das ist Du hast mal selbst auf diese seite hingewiesen....... (Stichwort: Samp Bots) |
| dödel, 17.03.2008, 14:25 |
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| Gilt das auch für selbstgemachte ? *g* Meinen habe ich ja ganz einfach gemacht, Screen im Film aufgenommen und ne schöne .gif draus gemacht =) |
| Logitech900, 17.03.2008, 14:41 |
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Dominik Schulner hat folgendes geschrieben: Logitech900 hat folgendes geschrieben:ka wer das ist Du hast mal selbst auf diese seite hingewiesen....... (Stichwort: Samp Bots) das habe ich bekommen woher soll ich das wissen von wo das her kommt
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| Rafioso, 17.03.2008, 17:43 |
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Logitech900 hat folgendes geschrieben:Avatare im Netz können kostspielige Folgen haben Durch Avatare, Erkennungsbildern im Internet, kann es zu kostspieligen Verstößen gegen den Urheberschutz kommen. Sascha Kremer, ein auf Urheberrechtsfragen spezialisierter Anwalt erklärte der Netzeitung, dass es keine Rolle spiele, ob ein solcher Avatar in einem zugänglichen oder geschlossenen Forum verwendet werden würde. Zwar bestehe keine Auskunftspflicht seitens des Forenbetreibers zu der Identität des Verwenders, aber eine Abmahnung koste 500 Euro. Es würde Anzeige erstattet, so dass die Staatsanwaltschaft eingreifen müsste und somit wäre der Forenbetreiber wiederum auskunftspflichtig. Zitieren aus anderen Quellen, ohne Quellenangabe & Erlaubnis des Autors ist für den jeweiligen Verfasser des Beitrags ebenso strafbar ![]() Aber jetzt zum Thema. Verwendet ihr ein Avatar, welches vom Autor frei zur Verfügung gestellt wurde, so gibt es keine Bedenken. AUSSER ihr versucht den Autor damit zu schaden. Bestes Beispiel, mein Avatar. Grundsätzlich bastel ich mir diese selbst, doch Rockstar Games hat auf der offiziellen GTA 4 Seite Avatare freigestellt. Also kann man deinen Beitrag z.B. bei mir und bei allen, die ein Avatar selbst, oder erlaubt bekommen haben, in den Abfluss kippen. Solltet ihr ein Avatar verwenden, welches ihr nicht selbst gemacht habt und vom Autor auch keine Erlaubnis bekommen habt, so haften nicht wir, also die Forenbetreiber, sondern der User welches es verwendet. Warum? Weil ihr es bei der Registrierung selbst zugestimmt habt. Des Weiteren kann man einiges über Bilder/Texte Anderer in unserem Impressum durchlesen. Dort werdet ihr schnell bemerken, dass wir jegliche kriminelle Art auf den Autor(User) weiterleiten. Hier gilt nicht: Die Forenbetreiber haften für ihre User. Sondern der User haftet für seinen Account, dafür dass der Beitrag gemäß den Regeln verfasst wurde und er sein Passwort nicht weitergibt, damit kein Dritter etwas damit anfangen kann. =) =) =) =)
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